Datenblatt Blutarmut Pferde

ACHTUNG! Das Ausfüllen des Formulars gilt !NICHT! als Anmeldung zu einer Veranstaltung!

Durch den am 31. März 2020 neu eingefügten § 3a („Veranstaltungen mit Einhufern“) der Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer (EinhuferBlutarmut-Verordnung) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind wir als Veranstalter dazu verpflichtet, die unten aufgeführten Informationen über die teilnehmenden Pferde zu erfassen, aufzubewahren und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorzulegen.
Für die Teilnahme an einer Veranstaltung (BV, PLS oder sonstige Veranstaltung mit Pferden und Ponys) ist daher gemäß der genannten Verordnung die Angabe der folgenden Daten zwingend erforderlich. Bitte füllt das Formular wahrheitsgemäß aus.